Inhaberin, Inhalt & Design:

 

Antje Erler – Fotografie
Inh. Antje Czempik
Lübecker Chaussee 5

 

23858 Reinfeld
Deutschland

 

Telefon: 0173 455 08 22
Email: info@antje-erler.com

 

Mitglied der Handwerkskammer Lübeck, Betriebsnummer: 2120999276
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE313030678

 

Meine Portraits wurden von meinem zauberhaften Ehemann gemacht ♥

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen, Fotoshootings
und damit zusammenhängende Dienstleistungen

 

 

 

 

1. Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Antje Erler – Fotografie (nachfolgend kurz AEF) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt AEF nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Sie gelten ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen der Parteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von AEF hergestellten Produkte, egal in welcher Form (gedruckte oder belichtete Papierbilder, Fotobüchern, digitale Fotos in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern). Die AGB gelten für alle fotografischen Dienstleistungen, soweit nicht anders gekennzeichnet.

 

 

 

2. Vertragsabschluss
Hochzeitsfotografie: Ein Angebot an den Auftraggeber ist für AEF bezüglich des Termins nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von maximal 14 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von AEF durch den Auftraggeber zustande.
Fotoshooting: Ein Angebot für ein Fotoshooting an den Auftraggeber behält die Gültigkeit bis Jahresende. Eine Buchung für ein Fotoshooting gilt verbindlich, wenn der Auftraggeber eine Bestätigung der Buchung per Email oder WhatsApp erhält. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGBs von AEF.

 

 

3. Preise
Hochzeitsfotografie: Für die Bereitstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie wird eine Terminreservierungsgebühr von 50% des Gesamtbetrages nach Erhalt des vom Auftraggeber unterschriebenen Vertrages berechnet. AEF bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie per Email und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von AEF und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Nach dem Fototermin erhält der Auftraggeber eine Rechnung mit der Aufforderung zur Zahlung des Restbetrages. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Rechnungen per Email zu erhalten.

 

Fotoshooting: Durch die Buchung eines Fotoshootings jeglicher Art wird eine Terminreservierungsgebühr von 50€ fällig, welche binnen 7 Tagen zu bezahlen ist. Der Auftraggeber erhält nach dem Fototermin eine Rechnung per Email mit dem Gesamtbetrag. Diese ist innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.

 

Mögliche An-und Abreisekosten von AEF erfolgen jeweils von Reinfeld aus und sind bei Fotoshootings bis 20 km inkl., bei Hochzeiten bis 50 km. Darüber hinaus wird jeder gefahrene km mit 0,50 ct berechnet. Sofern Übernachtungskosten anfallen, werden diese auch im Vertrag in Absprache mit dem Auftraggeber verbindlich festgehalten. Sofern nicht anders vereinbart, werden diese Kosten mit Beleg in Rechnung gestellt.


4. Verzug der Zahlung
Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5. Verlängerung der Aufnahmeproduktion und Änderungen
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge von höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen so kann AEF eine angemessen Erhöhung des Honorars verlangen.

 

6. Rücktritt
Terminreservierungsgebühren werden bei Vertragsrücktritt oder nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

 

 

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren Eigentum von AEF.

 

 

8. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos stets dem künsterlichen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamation und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von AEF ausgeübten künsterlichen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Während eines Fotoshootings / Brautpaarshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. AEF wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. AEF verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW Aufnahmen, verbleiben bei AEF. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an AEF übergebenen Vorlagen das Vervielfaltigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfaltigungs und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Hochzeitsfotografie: Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. AEF ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

 

 

9. Gewährleistung/Haftung
Gegen AEF gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhaltens seitens AEF verursacht wurde. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte AEF jedoch aufgrund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch durch Familienangehörigen von AEF) zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von AEF kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. AEF haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten oder digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet AEF keinen Ersatz. AEF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien zu beauftragen. AEF haftet nur für eigenes Verschulden und für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. AEF haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder-oder Rückseite von Fotobüchern übernimmt AEF keine Haftung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei AEF geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künsterliche Gestaltung durch AEF beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder der Erstbilder ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei entstehen. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

 

10. Nutzungs-und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs-und Urheberreche liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei AEF. Bild- und Urheberreche bleiben zur Gänze bei AEF. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- und/oder Vervielfaltigungsrecht durch AEF an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von AEF zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfaltigung und der Weitergabe an Dritte (Familie, Freunde oder für sich selbst) wird für private Zwecke gestattet. Die Weitergabe an Firmen ist nicht gestattet. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an AEF über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf sind nicht gestattet. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. AEF darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Blogs etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung für eine Hochzeitsreportage oder einer Buchung eines Fotoshootings via Email ihr ausdrückliches Einverständnis.

 

 

11. Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an AEF bekanntgegeben werden, verpflichtet sich AEF, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

 

 

12. Anwendbares Recht, Schriftform,Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen
Klauseln weiterhin wirksam.